Die KA-Konferenz umfasst neben den Mitgliedern des KA-Präsidiums Vertreterinnen und Vertreter aus allen Teilorganisationen (ehrenamtliche Vorsitzende, hauptamtlich Verantwortliche, geistliche Assistenten) und weitere Mitglieder laut Statut.
Darüber hinaus können Vertreterinnen und Vertreter von Projekten, Initiativen und Einrichtungen sowie einzelne Persönlichkeiten, die für die Arbeit der Katholischen Aktion wichtig sind, als beratende Mitglieder kooptiert werden.
Die KA-Konferenz befasst sich mit folgenden Aufgaben:
- Erarbeitung der inhaltlichen Grundlinien der Katholischen Aktion
- Mittragen der pastoralen Zielsetzungen der Diözese und Mitwirken bei deren Umsetzung
- Arbeit an aktuellen Themen
- Wahl des Präsidiums, der Delegierten zum Diözesanrat und anderer VertreterInnen der KA
- Beschluss über die Geschäftsordnung
- Genehmigung der KA-Statuten und deren Teilorganisationen (Bedarf der Zustimmung des Bischofs)
- Beschluss zur Errichtung einer neuen Teilorganisation (Bedarf der Zustimmung des Bischofs)
- Der Bischof kann eine Teilorganisation nach Anhörung der KA-Konferenz auflösen.